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EU-Entgelttransparenzrichtlinie vertagt? Von wegen!

EU-Entgelttransparenzrichtlinie vertagt? Von wegen!

zeb Sound of Finance vor 3 Monaten
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Seit Montag, 1. Juni 2026, ist klar: Deutschland wird die
EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht in nationales
Recht umsetzen. Für Sparkassen und andere Finanzdienstleister
bedeutet das aber keineswegs Entwarnung. Im Gegenteil: Der
Handlungsdruck steigt eher noch. In dieser Folge unseres Podcast
zeb.Sound of Finance sprechen zwei unserer zeb.HR-Expert:innen -
Christian Kossendey und Johanna Szabó - darüber, warum die
ausgebliebene nationale Umsetzung kein Grund zum Abwarten ist,
welche unmittelbaren Risiken sich insbesondere für
Finanzdienstleister ergeben und weshalb die Richtlinie schon jetzt
bei der rechtlichen Auslegung eine wichtige Rolle spielt. Im
Mittelpunkt stehen die neuen Anforderungen an Vergütungssysteme,
Recruiting, Auskunftsansprüche und Berichtspflichten – ebenso wie
die Frage, welche Besonderheiten tarifgebundene Häuser beachten
müssen. Außerdem geht es um außertarifliche Zulagen, variable
Vergütung und die praktische Vorbereitung in den Instituten: von
aktuellen Stellenbeschreibungen über die Prüfung von Lohnarten bis
hin zu belastbaren Kriterien für transparente und
diskriminierungsfreie Vergütungsstrukturen. Die Folge zeigt: Auch
ohne deutsches Umsetzungsgesetz ist die Richtlinie für viele Häuser
längst ein Thema der Gegenwart.
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„EU-Entgelttransparenzrichtlinie vertagt? Von wegen!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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