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Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht um die
Meinungsfreiheit. Zunächst sprechen wir (01:02) über das
Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Im vergangenen Jahr hatte
der BGH für erhebliche Unruhe gesorgt (Urt. v. 12.6.2025, Az. III
ZR 109/24 7.8.2025); denn daraus leiteten manche ab, dass jede
dieser Veranstaltungen eine Genehmigung nach dem FernUSG benötige.
Jetzt stellt der BGH (Urt. v. 5.2.2026, Az. III ZR 137/25) klar:
Das FernUSG ist im Wege einer teleologischen Reduktion dahingehend
auszulegen, dass der Lehrende und der Lernende nur dann als
räumlich getrennt anzusehen sind und das Gesetz nur dann Anwendung
findet, wenn "keine synchrone Kommunikation" erfolgt. Na prima.
Sodann geht es (12:26) um das neue Buch von Ronen Steinke,
Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung.
Ende Februar erschien „Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz
unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“. Ihn
beschäftigt die Frage, wieso die Zahl der verfolgten
Äußerungsdelikte in Deutschland seit 2015 stetig steigt – unter
anderem gibt es mit § 188 StGB ein neues Delikt der
Politikerbeleidigung – und was das für unser demokratisches
Gemeinwesen bedeutet. Schließlich geht es (35:40) um zwei
stattgebende Beschlüsse des BVerfG vom 11. und 16.12.2025, die
fachgerichtliche Annahme von Beleidigungen wegen sog. Schmähkritik
wurden als Verletzung von Art. 5 GG eingestuft. So viel
Meinungsfreiheit war selten – also doch kein Grund, sich von ihr zu
verabschieden!
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„Follow the Rechtsstaat Folge 163“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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