«Fabienne W.» erringt vor Bundesgericht einen Teilerfolg
Im Fall Fabienne W. rügt das Bundesgericht die Schaffhauser
Staatsanwaltschaft: Das Verfahren wegen Schändung sei zu Unrecht
eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft muss das Strafverfahren
weiterführen.
28 Minuten
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Beschreibung
vor 23 Stunden
Im Fall Fabienne W. rügt das Bundesgericht die Schaffhauser
Staatsanwaltschaft: Das Verfahren wegen Schändung sei zu Unrecht
eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft muss das Strafverfahren
weiterführen. Weitere Themen: · Weil Abwasser ausgetreten ist, ruft
die Stadtpolizei Winterthur die Bevölkerung in Sennhof zum
Wassersparen auf. · Christian Jungen, der Direktor des Zurich Film
Festival, hat Vertretern der Stadt Zürich dargelegt, welche
Konsequenzen die Schliessung des Kinos Corso hätte. · Die Forchbahn
investiert in ihre Fahrzeugflotte.
Staatsanwaltschaft: Das Verfahren wegen Schändung sei zu Unrecht
eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft muss das Strafverfahren
weiterführen. Weitere Themen: · Weil Abwasser ausgetreten ist, ruft
die Stadtpolizei Winterthur die Bevölkerung in Sennhof zum
Wassersparen auf. · Christian Jungen, der Direktor des Zurich Film
Festival, hat Vertretern der Stadt Zürich dargelegt, welche
Konsequenzen die Schliessung des Kinos Corso hätte. · Die Forchbahn
investiert in ihre Fahrzeugflotte.
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