Ein Gericht muss beurteilen, ob «Fabienne W.» geschändet wurde
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde von «Fabienne W.»
teilweise gut. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen habe
das Verfahren wegen Verdachts auf Schändung zu Unrecht eingestellt.
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Beschreibung
vor 1 Tag
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde von «Fabienne W.»
teilweise gut. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen habe
das Verfahren wegen Verdachts auf Schändung zu Unrecht eingestellt.
Weiteres Thema: Zürcher Alt-Regierungsrat Christian Huber ist
verstorben
teilweise gut. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen habe
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