Deepfakes: "Gesetzgeber sollte tätig werden"
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vor 1 Tag
Es gebe keinen Straftatbestand, der das Erstellen und Verbreiten
von Deepfakes verbiete, sagt Strafrechtler Johannes Härtlein.
Allerdings sei auch die Umsetzung durch Plattformen wichtig.
Bislang hielte sich X beispielsweise nicht immer an geltendes
Recht. Von WDR 5.
von Deepfakes verbiete, sagt Strafrechtler Johannes Härtlein.
Allerdings sei auch die Umsetzung durch Plattformen wichtig.
Bislang hielte sich X beispielsweise nicht immer an geltendes
Recht. Von WDR 5.
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