Raubkunst im Privatbesitz
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Beschreibung
vor 1 Woche
Bereits 1998 haben sich 43 Staaten verpflichtet, unrechtmäßig
erworbenen Besitz aus jüdischem Eigentum in ihren öffentlichen
Einrichtungen zu identifizieren, die Erbinnen und Erben der
beraubten Menschen ausfindig zu machen und mit ihnen gerechte und
faire Lösungen zu finden. Ein Restitutionsgesetz für NS-Raubkunst
gibt es in Deutschland nicht, wohl aber in Österreich. Allerdings
gilt dieses Gesetz auch hierzulande noch nicht für private Museen
und Sammlungen, die daher Einzelfallprüfungen von
Provenienzforschunger*innen vornehmen lassen.
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