Psychiatrische Grundpflege muss entschädigt werden – doch es hakt
Pflegende Angehörige dürfen ihre Arbeit auch bei psychiatrischer
Grundpflege abrechnen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Eine
SRF-Recherche zeigt jedoch, wie zermürbend die Verhandlungen mit
den Krankenkassen für Betroffene sein können.
15 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
Pflegende Angehörige dürfen ihre Arbeit auch bei psychiatrischer
Grundpflege abrechnen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Eine
SRF-Recherche zeigt jedoch, wie zermürbend die Verhandlungen mit
den Krankenkassen für Betroffene sein können.
Grundpflege abrechnen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Eine
SRF-Recherche zeigt jedoch, wie zermürbend die Verhandlungen mit
den Krankenkassen für Betroffene sein können.
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