Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert

Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert

vor 8 Monaten
Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die Urteile der Woche.
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Beschreibung

vor 8 Monaten
Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist
grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt
als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die
Urteile der Woche.
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