Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert

Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert

Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die Urteile der Woche.
4 Minuten
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Jede Woche werden in deutschen Gerichtssälen wichtige und interessante Urteile gesprochen. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen in diesem Podcast die bedeutendsten und interessantesten Entscheidungen in Kurzform.

Beschreibung

vor 2 Monaten
Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist
grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt
als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die
Urteile der Woche.

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