Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert
Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist
grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt
als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die
Urteile der Woche.
4 Minuten
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Jede Woche werden in deutschen Gerichtssälen wichtige und interessante Urteile gesprochen. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen in diesem Podcast die bedeutendsten und interessantesten Entscheidungen in Kurzform.
Beschreibung
vor 2 Monaten
Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist
grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt
als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die
Urteile der Woche.
grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt
als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die
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