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Beschreibung
vor 8 Monaten
Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist
grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt
als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die
Urteile der Woche.
grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt
als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die
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