AfD Hessen darf als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ beobachtet werden - Nr.: 8163
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vor 2 Monaten
Der hessische AfD-Landesverband darf vorläufig als
„rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft und mit
nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das hat der
Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Die
AfD-Landesspitze will sich im Hauptsacheverfahren in Wiesbaden
weiter dagegen wehren.
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