AfD Hessen darf als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ beobachtet werden - Nr.: 8163

AfD Hessen darf als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ beobachtet werden - Nr.: 8163

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Beschreibung

vor 2 Monaten

Der hessische AfD-Landesverband darf vorläufig als
„rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft und mit
nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das hat der
Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Die
AfD-Landesspitze will sich im Hauptsacheverfahren in Wiesbaden
weiter dagegen wehren.

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