T 428/23 - CORTEN Zaun (erfinderische Tätigkeit)
vor 6 Monaten
erfinderische Tätigkeit - Aufgabe-Lösungs-Ansatz
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Beschreibung
vor 6 Monaten
In dieser Folge sprechen Michael Stadler und Fabian Haiböck über
die Entscheidung T 0428/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen
Patentamts vom 20. März 2025, die eine Beschwerde gegen eine
Entscheidung der Einspruchsabteilung des EPA zum Gegenstand hat.
Gegenstand des Streitpatents ist eine Zaunkonstruktion mit
Vertikalpfosten umfassend COR-TEN-Stahl, einer Stahllegierung, die
eine charakteristische Patina ausbildet und sehr
witterungsresistent ist. Bei dieser Entscheidung beschäftigt sich
die Beschwerdekammer insbesondere mit der Frage, ob ein Anreiz zur
Änderung eines technischen Merkmals im nächstliegenden Stand der
Technik vorhanden sein muss und verneint dies. Demnach kann eine
erfinderische Tätigkeit verneint werden, solange sich die Aufgabe
aus dem unterscheidenden Merkmal ergibt und eine allgemein bekannte
Lösung bereitsteht. Ein Anreiz im nächstliegenden Stand der Technik
selbst ist nicht erforderlich.
die Entscheidung T 0428/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen
Patentamts vom 20. März 2025, die eine Beschwerde gegen eine
Entscheidung der Einspruchsabteilung des EPA zum Gegenstand hat.
Gegenstand des Streitpatents ist eine Zaunkonstruktion mit
Vertikalpfosten umfassend COR-TEN-Stahl, einer Stahllegierung, die
eine charakteristische Patina ausbildet und sehr
witterungsresistent ist. Bei dieser Entscheidung beschäftigt sich
die Beschwerdekammer insbesondere mit der Frage, ob ein Anreiz zur
Änderung eines technischen Merkmals im nächstliegenden Stand der
Technik vorhanden sein muss und verneint dies. Demnach kann eine
erfinderische Tätigkeit verneint werden, solange sich die Aufgabe
aus dem unterscheidenden Merkmal ergibt und eine allgemein bekannte
Lösung bereitsteht. Ein Anreiz im nächstliegenden Stand der Technik
selbst ist nicht erforderlich.
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