Doch! Nein! Bundesverfassungsgericht!
Die Uno Reverse-Karte gegen die Staatsanwaltschaft
13 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Monaten
Wieder und wieder läuft Christoph vor eine Wand, wenn er
versucht, für seine Mandanten, also Journalisten, die Namen von
Anwälten von der Staatsanwaltschaft zu erfragen.
Diesmal:
Genau, Ihr erinnert Euch. Wir hatten dazu schon 2 Fälle.
Jetzt hat Christoph die Faxen dicke und geht nach
Karlsruhe.
Was Christoph bewegt: Das Rechercherecht der Presse ist
verfassungsrechtlich geschützt.Was mich bewegt: Beschneidet die
Staatsanwaltschaft nicht die betroffenen Strafverteidigerinnen
und Strafverteidiger in ihrer Berufsausübung? Sollten die
Anwältinnen und Anwälte nicht selbst entscheiden, ob sie sich
äußern oder nicht? Und zwar gemeinsam mit den Mandanten? Und
warum fragt man nicht mal bei den Verteidigerinnen und
Verteidigern nach? Wär doch auch ne Option...
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Fall 2: Der Büergermeister und sein geheimer Verteidiger
Fall 1: Pressefreiheit kontra Mandatsgeheimnis
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