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Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting steht Vieles
am Pranger: Zunächst (00:55) der Data Act, der ab dem 12.9. wirksam
wird. „Sharing is caring“ lautet die Devise, das Aufbrechen von
Datensilos soll Datenflüsse ankurbeln, auch Cloudanbieter sind
betroffen. Die Verordnung weist allerdings viele Ungereimtheiten
und Dunkelheiten auf, die man anprangern muss. Sodann geht es
(06:59) um einen Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2025 (1 BvR 1949/24) zum sog.
Lebensmittelpranger nach dem Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch. Die geplante Veröffentlichung von
Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße eines
Unternehmens ist nicht mehr unverzüglich und verhältnismäßig, wenn
sie erst nach einer erheblichen zeitlichen Verzögerung erfolgt.
Dann geht es (14:40) um ein Urteil des BGH (VI ZR 67/23 vom
13.5.2025) zu Art. 82 DS-GVO: Aufgrund einer rechtswidrigen
Negativmeldung an die Schufa sah sich der Kläger an den Pranger
gestellt; der BGH kommt zum Schluss, das OLG habe an die
Substantiierungspflicht des Klägers überzogene Anforderungen
gestellt. Schließlich (26:00) greifen Niko und Stefan nochmals
(vgl. FTR Folge 133) die Entscheidung des OLG Frankfurt in Sachen
VZBV gegen DB auf zu den online only Spartickets der Bahn. Die
Erhebung von E-Mail-Adressen und Mobilfunk-Nummern sei nicht
erforderlich, prangert das OLG an - objektiv unerlässlich für eine
Bahnfahrt sei nicht das Ticket, sondern die Bahn. Wer wollte das
anprangern?
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„Follow the Rechtsstaat Folge 138“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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