Pressefreiheit kontra Mandatsgeheimnis
Warum die Staatsanwaltschaft München Verteidigernamen für sich
behält
12 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Ein Blick in die Akten von Dr. Christoph Partsch.
Das Mandatsgeheimnis ist heilig! Aber kann sich die
Staatsanwaltschaft darauf berufen? Kann sie das vor allem
gegenüber der Presse, die versucht, zu einer inhaftierten Person
Kontakt aufzunehmen und dafür was benötigt? Genau: Den Namen des
Verteidigers.
Warum also weigert sich die Staatsanwaltschaft München so
beharrlich, den Namen preiszugeben?
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Steffi Beyrich
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