Rechtsanwältin sieht Lücken bei Schutz vor Voyeur-Aufnahmen
Eine Joggerin in Köln wird heimlich gefilmt, doch strafbar ist das
nicht. Rechtsanwältin Katja Dunkel ordnet solche Voyeur-Aufnahmen
als bildbasierte sexualisierte Gewalt und Eingriff in die
Privatsphäre ein.
5 Minuten
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Die Welt wird immer komplexer. Das verlangt mehr Einordnung, Hintergrund und auch Meinungen. Die besten Gespräche von MDR AKTUELL mit Politikern, Wissenschaftlern und Experten gibt es hier als Podcast.
Beschreibung
vor 3 Monaten
Eine Joggerin in Köln wird heimlich gefilmt, doch strafbar ist das
nicht. Rechtsanwältin Katja Dunkel ordnet solche Voyeur-Aufnahmen
als bildbasierte sexualisierte Gewalt und Eingriff in die
Privatsphäre ein.
nicht. Rechtsanwältin Katja Dunkel ordnet solche Voyeur-Aufnahmen
als bildbasierte sexualisierte Gewalt und Eingriff in die
Privatsphäre ein.
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