Rechtsanwältin sieht Lücken bei Schutz vor Voyeur-Aufnahmen

Rechtsanwältin sieht Lücken bei Schutz vor Voyeur-Aufnahmen

Eine Joggerin in Köln wird heimlich gefilmt, doch strafbar ist das nicht. Rechtsanwältin Katja Dunkel ordnet solche Voyeur-Aufnahmen als bildbasierte sexualisierte Gewalt und Eingriff in die Privatsphäre ein.
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vor 3 Monaten
Eine Joggerin in Köln wird heimlich gefilmt, doch strafbar ist das
nicht. Rechtsanwältin Katja Dunkel ordnet solche Voyeur-Aufnahmen
als bildbasierte sexualisierte Gewalt und Eingriff in die
Privatsphäre ein.

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