Eine Tiefenanalyse des Biomasse-Pakets und der EEG 2023-Änderungen
Eine Tiefenanalyse des Biomasse-Pakets und der EEG 2023-Änderungen
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Eine Tiefenanalyse des Biomasse-Pakets und der EEG 2023-Änderungen
Navigieren in Deutschlands Bioenergiewende: Eine Tiefenanalyse des
Biomasse-Pakets und der EEG 2023-Änderungen Executive Summary Das
jüngst verabschiedete Biomasse-Paket in Deutschland stellt einen
entscheidenden Schritt dar, um die Rolle von Biogasanlagen im
Rahmen der Energiewende neu zu definieren. Offiziell als „Gesetz
zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung
von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“ bekannt,
zielt es darauf ab, bestehende Anlagen flexibler zu gestalten und
die Planungssicherheit für Betreiber zu erhöhen, insbesondere für
jene mit Wärmenetzanschluss [User Query]. Die Kernziele umfassen
die Stärkung der Systemdienlichkeit von Biogas zur Komplementierung
fluktuierender erneuerbarer Energien sowie die Sicherstellung der
Wärmeversorgung in ländlichen Regionen. Das Paket, das am 25.
Februar 2025 in Kraft trat , beinhaltet eine deutliche Erhöhung der
Ausschreibungsvolumina für die Jahre 2025 und 2026, eine
Verlängerung der Förderdauer auf zwölf Jahre und eine Anhebung des
Flexibilitätszuschlags auf 100 Euro pro Kilowatt und Jahr. Zudem
werden Anreize für eine bedarfsgerechte Stromproduktion durch die
Begrenzung der förderfähigen Betriebsviertelstunden und die
Nichtförderung bei sehr niedrigen Spotmarktpreisen gesetzt. Eine
weitere wesentliche Änderung ist die Absenkung des Maisanteils im
Substrat, der sogenannte Maisdeckel, zur Förderung nachhaltigerer
Rohstoffe. Trotz dieser Anpassungen wird das Biomasse-Paket von der
Branche mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Während die erhöhten
Volumina und die längere Förderdauer grundsätzlich begrüßt werden,
äußert sich erhebliche Kritik an den neuen Vergütungsregeln,
insbesondere der Umstellung auf Betriebsviertelstunden und den
damit verbundenen hohen Flexibilitätsanforderungen. Diese könnten
die Wirtschaftlichkeit vieler Anlagen beeinträchtigen und erfordern
erhebliche Investitionen in technische Aufrüstung und
Gasspeicherkapazitäten. Eine zentrale Herausforderung bleibt die
ausstehende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission.
Diese Verzögerung führt zu erheblicher Investitionsunsicherheit und
hatte bereits zur Folge, dass die Ausschreibung vom 1. April 2025
noch nach der alten Rechtslage durchgeführt werden musste. Die
Branche fordert daher dringend eine schnelle EU-Genehmigung und
darüber hinaus ein "Biomassepaket 2.0" mit weitergehenden
Anpassungen, wie einem höheren Flexibilitätszuschlag und einem
"Strommengenmodell" statt fester Betriebsstunden. Ohne eine klare,
langfristige Biomassestrategie drohen ab 2027 weitere Anlagen vom
Netz zu gehen, was die Ziele der Energiewende gefährden könnte.
Navigieren in Deutschlands Bioenergiewende: Eine Tiefenanalyse des
Biomasse-Pakets und der EEG 2023-Änderungen Executive Summary Das
jüngst verabschiedete Biomasse-Paket in Deutschland stellt einen
entscheidenden Schritt dar, um die Rolle von Biogasanlagen im
Rahmen der Energiewende neu zu definieren. Offiziell als „Gesetz
zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung
von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“ bekannt,
zielt es darauf ab, bestehende Anlagen flexibler zu gestalten und
die Planungssicherheit für Betreiber zu erhöhen, insbesondere für
jene mit Wärmenetzanschluss [User Query]. Die Kernziele umfassen
die Stärkung der Systemdienlichkeit von Biogas zur Komplementierung
fluktuierender erneuerbarer Energien sowie die Sicherstellung der
Wärmeversorgung in ländlichen Regionen. Das Paket, das am 25.
Februar 2025 in Kraft trat , beinhaltet eine deutliche Erhöhung der
Ausschreibungsvolumina für die Jahre 2025 und 2026, eine
Verlängerung der Förderdauer auf zwölf Jahre und eine Anhebung des
Flexibilitätszuschlags auf 100 Euro pro Kilowatt und Jahr. Zudem
werden Anreize für eine bedarfsgerechte Stromproduktion durch die
Begrenzung der förderfähigen Betriebsviertelstunden und die
Nichtförderung bei sehr niedrigen Spotmarktpreisen gesetzt. Eine
weitere wesentliche Änderung ist die Absenkung des Maisanteils im
Substrat, der sogenannte Maisdeckel, zur Förderung nachhaltigerer
Rohstoffe. Trotz dieser Anpassungen wird das Biomasse-Paket von der
Branche mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Während die erhöhten
Volumina und die längere Förderdauer grundsätzlich begrüßt werden,
äußert sich erhebliche Kritik an den neuen Vergütungsregeln,
insbesondere der Umstellung auf Betriebsviertelstunden und den
damit verbundenen hohen Flexibilitätsanforderungen. Diese könnten
die Wirtschaftlichkeit vieler Anlagen beeinträchtigen und erfordern
erhebliche Investitionen in technische Aufrüstung und
Gasspeicherkapazitäten. Eine zentrale Herausforderung bleibt die
ausstehende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission.
Diese Verzögerung führt zu erheblicher Investitionsunsicherheit und
hatte bereits zur Folge, dass die Ausschreibung vom 1. April 2025
noch nach der alten Rechtslage durchgeführt werden musste. Die
Branche fordert daher dringend eine schnelle EU-Genehmigung und
darüber hinaus ein "Biomassepaket 2.0" mit weitergehenden
Anpassungen, wie einem höheren Flexibilitätszuschlag und einem
"Strommengenmodell" statt fester Betriebsstunden. Ohne eine klare,
langfristige Biomassestrategie drohen ab 2027 weitere Anlagen vom
Netz zu gehen, was die Ziele der Energiewende gefährden könnte.
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