Restnutzungsdauer: Neues Urteil stärkt Vermieter! | Ton Steine Steuern
6 Minuten
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vor 3 Monaten
In dieser Folge geht es um ein richtungsweisendes Urteil des
Finanzgerichts Münster zur tatsächlichen Restnutzungsdauer von
Immobilien – und warum dieses Urteil für jeden Immobilieninvestor
relevant ist, der seine Abschreibung optimieren möchte. Der Fall:
Ein Immobilienkäufer wollte statt der pauschalen 2 % über 50 Jahre
eine verkürzte Abschreibung anhand eines
Restnutzungsdauergutachtens durchsetzen. Das Finanzamt lehnte ab –
wegen angeblich fehlender Zertifizierung, fehlender Besichtigung
und ungeeigneter Methode. Doch das Gericht entschied klar zugunsten
des Klägers. Du erfährst im Video: - Warum ein Gutachten zur
Restnutzungsdauer eine legale und wirksame Methode ist, um mehr
abzuschreiben - Welche gesetzlichen Anforderungen wirklich gelten –
und welche das Finanzamt nur „hineininterpretiert“ - Warum weder
ein öffentlich bestellter Gutachter noch eine persönliche
Objektbesichtigung zwingend erforderlich sind - Wie das Urteil auch
die Gutachtenerstellung praxisnah erleichtert, z. B. durch die
Einbindung sachkundiger Hilfspersonen - Welche Rolle die
BfH-Urteile von 2021 und 2024 spielen und wie sie deine Rechte
stärken - Am Ende zeige ich, wie der Kläger eine deutlich höhere
Abschreibung rückwirkend durchsetzen konnte – inklusive Reduzierung
seiner Einkünfte und Rückzahlung vom Finanzamt. Fazit: Wer
strategisch vorgeht und ein gut dokumentiertes Gutachten vorlegt,
hat beste Chancen auf eine höhere Abschreibung. Und: Du brauchst
keine „Luxus-Expertise“, sondern ein fundiertes, wirtschaftlich
nachvollziehbares Konzept. Ab sofort gibt's auch einen Kurs von mir
zur Kaufpreisaufteilung – schau gern mal rein!
https://steine-steuern.de/kurs-kaufpreisaufteilung/ Kostenlose
Ersteinschätzung zur Abschreibung deiner Immobilie:
https://Gutachten-Nutzungsdauer.com Erhalte unverbindlich eine
erste Einschätzung, ob sich ein Gutachten für deine Immobilie lohnt
– und erfahre, wie du gezielt Steuern sparen kannst. Bleib
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Finanzgerichts Münster zur tatsächlichen Restnutzungsdauer von
Immobilien – und warum dieses Urteil für jeden Immobilieninvestor
relevant ist, der seine Abschreibung optimieren möchte. Der Fall:
Ein Immobilienkäufer wollte statt der pauschalen 2 % über 50 Jahre
eine verkürzte Abschreibung anhand eines
Restnutzungsdauergutachtens durchsetzen. Das Finanzamt lehnte ab –
wegen angeblich fehlender Zertifizierung, fehlender Besichtigung
und ungeeigneter Methode. Doch das Gericht entschied klar zugunsten
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Restnutzungsdauer eine legale und wirksame Methode ist, um mehr
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und welche das Finanzamt nur „hineininterpretiert“ - Warum weder
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Objektbesichtigung zwingend erforderlich sind - Wie das Urteil auch
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stärken - Am Ende zeige ich, wie der Kläger eine deutlich höhere
Abschreibung rückwirkend durchsetzen konnte – inklusive Reduzierung
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hat beste Chancen auf eine höhere Abschreibung. Und: Du brauchst
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