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  4. #25.11 Juni & Juli Briefing – 30 Min vom BFH
Zu Beginn der aktuellen Episode besprechen wir ausnahmsweise auch
drei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvR 172/24
betrifft zunächst die formellen Aspekte des Fremdvergleichs. 1
BvR 1718/24 beschäftigt sich mit dem Zeitpunkt der
verpflichtenden Nutzung des besonderen Steuerberater-Postfachs.
In 2 BvL 15/14 geht es schließlich noch um die Frage, ob ein
zulässiger Treaty Override in § 50d Abs. 10 EStG vorliegt.

Sodann aber zum BFH und einigen spannenden Beschlüssen und
Urteilen aus den Monaten Juni und Juli: In BFH I R 5/24 geht es
primär zunächst um die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung
von § 4 Abs. 1 Satz 4 EstG. Allerdings stellt der I. Senat auch
Grundsätze dazu auf, wie dieser dogmatisch zu verstehen ist –
leider mit recht großer Absolutheit, die ggf. nicht in allen
Fällen sachgerecht ist. In BFH II B 13/25 (AdV) beschäftigt sich
der BFH damit, wie sich § 1 Abs. 3 GrEStG beim zeitlichem
Auseinanderfall von Signing und Closing – auch unter
Berücksichtigung der Konstruktion von § 16 Abs. 4a GrEStG –
verhält. BFH II B 43/24 (AdV) behandelt anschließend die Frage,
ob disquotale Einlagen, die aber aufgrund eines disquotal
strukturierten Gesellschaftsvertrags nur den Einleger
wirtschaftlich begünstigen, zu Schenkungen an die anderen
Gesellschafter gem. § 7 Abs. 8 ErbStG führen. In BFH II R 34/22
geht es schließlich um die Übertragung begünstigter Einheiten,
des Widerrufs dieser Übertragung und dem Behalt von Nutzungen
beim temporären Erwerber. Zuletzt besprechen wir mit BFH IV R
40/22 und BFH IV R 9/23 noch die gewerbesteuerliche Behandlung
von Aufgabegewinnen bei doppelstöckigen Personengesellschaften.

Wie gewohnt gibt es zum Schluss von Christian Süß noch einen
kurzen Überblick über besonders interessante mündliche
Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß
beim Hören!

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„#25.11 Juni & Juli Briefing – 30 Min vom BFH“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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