Medienrechte, Online-TV und Dauerkarten

Medienrechte, Online-TV und Dauerkarten

3 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Heute in den 99 Sekunden Sportbusiness kompakt von und mit Prof.
Dr. Gerhard Nowak von der IST-Hochschule für Management:

Die Deutschen Fußball Liga (DFL) muss sich mit 36 Profiklubs um die
gerade erlösten 4,4 Milliarden Euro an Mediengeldern streiten. Auf
der einen Seite stehen vor allem die Topklubs Bayern München und
Borussia Dortmund, die den Status quo beibehalten wollen. Das
Argument beider Vereine ist wie jeher die internationale
Wettbewerbsfähigkeit, die gewahrt werden müsse. Ganz anders sehen
das die kleinen und mittleren Klubs wie Werder Bremen, Fortuna
Düsseldorf, der FC Augsburg und der FSV Mainz 05. Laut Berechnungen
des kicker haben die Bayern in der vergangenen Saison als
Spitzenreiter der Geldrangliste 65,4 Millionen Euro kassiert, für
Schlusslicht Düsseldorf blieben 25,4 Millionen.  Doch damit
nicht genug. Auf die interne Auseinandersetzung des Profifußballs
wird das Feilschen mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) folgen.
Schließlich muss der 2023 auslaufende Grundlagenvertrag neu
verhandelt werden. Dieser besagt, dass der Profifußball eigentlich
drei Prozent seiner Einnahmen an den DFB abgeben muss. 2013 wurden
diese Einnahmen pro Jahr aber auf höchstens 866 Millionen Euro und
die Abgaben der DFL auf 26 Millionen Euro festgelegt. Im Gegenzug
bezahlt der DFB 20 Millionen Euro pro Jahr als Beteiligung an den
Vermarktungseinnahmen der Nationalmannschaft.

Die DOSB New Media hat den Sublizenz-Vertrag mit SportA, der
Sportrechte-Agentur von ARD und ZDF, zur Übertragung der Events von
insgesamt 36 Sportverbänden bis Ende 2022 verlängert. Der
Online-Sportsender Sportdeutschland.tv zeigt künftig mehr als 300
Meisterschaften.

Noch bis zum 30. Juni 2020 läuft die Sonderaktion des Bergischen
HC, bei der die Dauerkarten als BHC-Stammblatt angeboten werden.
Der Inhaber besitzt dabei ein lebenslanges Anrecht auf seinen
festen Platz inklusive Preisgarantie auf Grundlage der
Dauerkartenpreise der Saison 2019/20. Das BHC-Stammblatt verlängert
sich automatisch zur jeweils neuen Spielzeit und verfällt mit
seinen Vorteilen nur nach Kündigung durch den Inhaber.


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