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Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting dreht alles um
gescheiterte Projekte. Zunächst werfen wir einen Blick auf das
FAZ-Gespräch mit den Vorstandschefs von SAP und Siemens, Christian
Klein und Roland Busch. Sie lehnen sich gegen aus ihrer Sicht
gescheiterte EU Digitalrechtsakte auf: Der AI-Act sei der Grund,
warum die Unternehmen in Sachen KI nicht Vollgas geben könnten, der
Data-Act sei „toxisch für die Entwicklung digitaler
Geschäftsmodelle.“ Sodann geht es (10:31) um die im Bundestag
gescheiterte Wahl zum BVerfG am 11.7.: Trotz Vorschlag des
Richter-Wahlausschusses an den Bundestag zeigten mehr als 50
CDU-Abgeordnete dem Fraktionschef Jens Spahn an, die von der SPD
vorgeschlagene Kandidatin Prof. Brosius Gersdorf (Staatsrechtlerin
Uni Potsdam) nicht wählen zu wollen. Ein Debakel für
Regierungskoalition, die parlamentarische Arbeitsteilung im
Richter-Wahlausschuss scheint nicht mehr zu funktionieren. Weiter
geht es (20:09) mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen (4.
Kammer, Urteil vom 23. April 2025, Az: 4 K 2873/23): Die
aufsichtsbehördliche Untersagung einer zu Werbezwecken
durchgeführten nachvertraglichen Datenverarbeitung zur Reakquise
ursprünglicher Kunden scheiterte, eine zu Werbezwecken
durchgeführte nachvertragliche Datenverarbeitung von länger als
sechs Monaten könne durchaus auf ein berechtigtes Interesse nach
Art. 6 I f DS-GVO gestützt werden. Abschließend sprechen Niko und
Stefan (27:56) über das Urteil des OLG Frankfurt a.M. (10.07.2025 -
6 UKl 14/24): Die Deutsche Bahn wollte den Erwerb von „Spar“- und
„Super-Sparpreistickets“ nur gegen Mailadresse oder Handynummer
ermöglichen – einer Unterlassungsklage von Verbraucherschützern gab
das OLG nun statt. Eine Einwilligung sei mangels Freiwilligkeit
nicht wirksam, für die Vertragserfüllung seien die Angaben ebenso
wenig erforderlich wie für die Verwirklichung überwiegender
berechtigter Interessen. So viel Scheitern war selten!
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„Follow the Rechtsstaat Folge 133“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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