Im Namen der Tiere (2)
13 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Das Allgemeine Bürgerrechtliche Gesetzbuch hält 1988 fest: Tiere
sind keine Sache. Es sind empfindungsfähige Wesen. Deshalb gilt
der Tierschutz nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in
den eigenen vier Wänden. Die Haltung muss tiergerecht sein. Das
bedeutet Rasse- und altersgerechte Nahrung, Pflege und auch
tierärztliche Versorgung. Verstöße und Schlupflöcher gibt es
trotzdem. Der Kastrationspflicht von sogenannten Freigängerkatzen
wird trotz hoher Geldstrafen nicht nachgekommen. Die artenwidrige
oder illegale Haltung exotischer Tiere und sogenannte Qualzuchten
stehen im Widerspruch zu dem so oft zitierten Tierwohl. Die
notwendige Verantwortung, die auch mit der privaten Tierhaltung
einhergeht, wird oft unterschätzt oder missachtet und bringt die
vielfach auf Spenden angewiesenen Tierheime an die Grenze der
Kapazitäten.
Gestaltung: Barbara Volfing. Eine Eigenproduktion des ORF,
gesendet in Ö1 am 8. Juli 2025.
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