Cannabis & Telemedizin: Dr. Zoom – Wie weit darf digitale Versorgung gehen?
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vor 5 Monaten
https://www.hanf-magazin.com/recht/rechtslage-deutschland/cannabis-telemedizin-dr-zoom-wie-weit-darf-digitale-versorgung-gehen/
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran, doch
gerade bei sensiblen Arzneimitteln wie medizinischem Cannabis
zeigen aktuelle Gerichtsurteile: Nicht alles, was technisch machbar
ist, ist auch rechtlich zulässig. Das Landgericht Hamburg und das
Oberlandesgericht Frankfurt mahnen zur Zurückhaltung bei
Fernverschreibungen, insbesondere bei Werbung mit Begriffen wie
„einfach, schnell & günstig“. Das Bundessozialgericht stellt
klare Anforderungen an die Begründung und Dokumentation von
Verordnungen zulasten der Krankenkassen. Der Bundesgerichtshof
erklärt Cannabis-Verschreibungen ohne medizinische Notwendigkeit
sogar für strafbar. Für Plattformen im Bereich Telemedizin bedeutet
das: Es braucht neue Standards, transparente Prozesse und eine
konsequente Orientierung an ärztlicher Verantwortung. Nur dann
entsteht eine zukunftssichere, rechtlich belastbare Versorgung.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran, doch
gerade bei sensiblen Arzneimitteln wie medizinischem Cannabis
zeigen aktuelle Gerichtsurteile: Nicht alles, was technisch machbar
ist, ist auch rechtlich zulässig. Das Landgericht Hamburg und das
Oberlandesgericht Frankfurt mahnen zur Zurückhaltung bei
Fernverschreibungen, insbesondere bei Werbung mit Begriffen wie
„einfach, schnell & günstig“. Das Bundessozialgericht stellt
klare Anforderungen an die Begründung und Dokumentation von
Verordnungen zulasten der Krankenkassen. Der Bundesgerichtshof
erklärt Cannabis-Verschreibungen ohne medizinische Notwendigkeit
sogar für strafbar. Für Plattformen im Bereich Telemedizin bedeutet
das: Es braucht neue Standards, transparente Prozesse und eine
konsequente Orientierung an ärztlicher Verantwortung. Nur dann
entsteht eine zukunftssichere, rechtlich belastbare Versorgung.
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