Spanien: Verbot für Edibles mit halbsynthetischen Cannabinoiden
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vor 6 Monaten
https://www.hanf-magazin.com/recht/rechtslage-international/spanien-verbot-fuer-edibles-mit-halbsynthetischen-cannabinoiden/
Spanien galt lange als fortschrittliches Land in Sachen
Cannabispolitik, mit einer aktiven Szene rund um Social Clubs und
Fachmessen. Besonders beliebt waren in den letzten Jahren
sogenannte Cannabis-Edibles – Süßigkeiten, die mit
halbsynthetischen Cannabinoiden versetzt waren. Diese Produkte, oft
frei verkäuflich in Growshops oder sogar Lebensmittelläden
erhältlich, führten jedoch vermehrt zu gesundheitlichen Problemen.
Allein im Jahr 2024 mussten 24 Personen medizinisch behandelt
werden, meist Touristen mittleren Alters. Nun hat das spanische
Gesundheitsministerium reagiert: Mit einer Gesetzesänderung wurden
die Edibles unter das Gesetz für psychotrope Substanzen gestellt.
Seit dem 23. April 2024 ist der Verkauf dieser Produkte verboten.
Die Stadt Barcelona kündigte verstärkte Kontrollen und mögliche
Strafverfahren an. Damit endet ein Kapitel des unregulierten
Cannabishandels – aus Gründen des Verbraucherschutzes, aber auch
als Signal an die Branche.
Spanien galt lange als fortschrittliches Land in Sachen
Cannabispolitik, mit einer aktiven Szene rund um Social Clubs und
Fachmessen. Besonders beliebt waren in den letzten Jahren
sogenannte Cannabis-Edibles – Süßigkeiten, die mit
halbsynthetischen Cannabinoiden versetzt waren. Diese Produkte, oft
frei verkäuflich in Growshops oder sogar Lebensmittelläden
erhältlich, führten jedoch vermehrt zu gesundheitlichen Problemen.
Allein im Jahr 2024 mussten 24 Personen medizinisch behandelt
werden, meist Touristen mittleren Alters. Nun hat das spanische
Gesundheitsministerium reagiert: Mit einer Gesetzesänderung wurden
die Edibles unter das Gesetz für psychotrope Substanzen gestellt.
Seit dem 23. April 2024 ist der Verkauf dieser Produkte verboten.
Die Stadt Barcelona kündigte verstärkte Kontrollen und mögliche
Strafverfahren an. Damit endet ein Kapitel des unregulierten
Cannabishandels – aus Gründen des Verbraucherschutzes, aber auch
als Signal an die Branche.
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