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In sozialen Netzwerken wie TikTok, Instagram & Co. mehren sich
derzeit Angebote, die suggerieren, eine EU-Insolvenz – insbesondere
in Irland – sei ohne tatsächliche Verlagerung des
Lebensmittelpunkts und ohne physische Anwesenheit vor Ort
durchführbar. Solche Behauptungen sind nicht nur realitätsfern,
sondern stellen eine gravierende Irreführung dar und bewegen sich
eindeutig im Bereich unseriöser Geschäftspraktiken. Hier wird
wahrscheinlich versucht, auf schnellem Wege mit großen
Versprechungen an etwas Geld zu kommen. In diesem Podcast erläutern
wir die rechtlichen Grundlagen europäischer Insolvenzverfahren
gemäß der EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO) von 2017. Besonderer
Fokus liegt auf der Aufklärung über rechtlich unhaltbare Angebote
am Markt. Kernpunkte: 1. Rechtsgrundlage: Art. 3 der Europäischen
Insolvenzverordnung verlangt zwingend die komplette Verlagerung des
Lebensmittelpunktes (COMI - Center of Main Interest) 2.
Erforderliche Evidenzen: Wohnsitznachweis, Bankkonto,
Freizeitgestaltung, Steuerpflicht oder arbeitsrechtliche Nachweise
im jeweiligen EU-Land 3. Zuständige Jurisdiktionen: Sachgemäße
Analyse der Vorzüge von Insolvenzverfahren in Lettland, Spanien und
Irland unter Berücksichtigung individueller Voraussetzungen 4.
Rechtssicherheit: Fundierte Darstellung gerichtlich bestätigter
Verfahren inkl. Referenz auf erfolgreich erstrittene Urteile zur
Anerkennung ausländischer Restschuldbefreiungen Dieser Podcast
dient der Aufklärung über unseriöse Praktiken durch nicht
qualifizierte Anbieter, die entgegen geltendem EU-Recht
Insolvenzverfahren ohne Wohnsitzverlagerung anbieten. Bei Fragen zu
Ihrer individuellen Situation bieten wir eine kostenfreie
Erstberatung durch erfahrene Experten und Juristen des
Insolvenzrechts. Jetzt Termin buchen:
www.kanzlei-rieger.eu/termin-buchen
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„E7 - Betrugsmasche mit EU-Insolvenzen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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