Folge 7 - Wickeln ohne Inhaltsangabe? Echt jetzt?!
Was steckt eigentlich in einer Windel? In dieser Folge geht’s um
Transparenz – und warum Stoffwindeln hier ganz klar vorne liegen
21 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Transparenz beim Wickeln: Was drin ist, ist entscheidend. In dieser
Solo-Folge spricht Anna über ein Thema, das selten mit Windeln in
Verbindung gebracht wird – Transparenz. Was wissen Eltern
eigentlich darüber, was in einer Windel steckt? Welche gesetzlichen
Vorgaben gelten? Und warum kannst du bei Stoffwindeln ganz genau
nachlesen, was dein Kind am Po trägt – bei Einwegwindeln aber oft
nicht? Du erfährst: - Welche Kennzeichnungspflichten für
Stoffwindeln gelten - Warum Einwegwindeln keiner speziellen
Babyproduktverordnung unterliegen - Welche Stoffe freiwillig
angegeben werden – und welche nicht - Wie du informierte
Entscheidungen beim Wickeln treffen kannst - Und warum sich so
viele Eltern bei Spielzeug, Essen und Pflege Gedanken machen – aber
kaum bei Windeln Ein ehrlicher Blick auf versteckte Unterschiede –
für mehr Klarheit, Selbstbestimmung und Verantwortung beim Wickeln.
Einige Quellen zu dieser Folge:
https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/vorlaeufige-einschaetzung-zu-unerwuenschten-stoffen-in-windeln.pdf
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-04-26_texte_66-2021_blauer_engel_einwegwindeln_0.pdf
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Dieses Gesetz regelt allgemein,
dass Produkte sicher sein müssen und keine Gefahr für die
Gesundheit darstellen dürfen – unabhängig von der Zielgruppe, also
ob für Erwachsene, Kinder oder Babys. REACH-Verordnung (EG Nr.
1907/2006): Diese EU-Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung
und Zulassung von Chemikalien und betrifft auch Stoffe, die in
Konsumgütern wie Windeln verwendet werden könnten. CLP-Verordnung
(EG Nr. 1272/2008): Gilt für die Einstufung und Kennzeichnung von
Chemikalien, die ggf. in der Herstellung zum Einsatz kommen.
Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung kann teilweise Anwendung
finden, wenn es um Materialien mit Hautkontakt geht, auch wenn
Windeln keine klassischen Bedarfsgegenstände im Sinne dieser
Verordnung sind. Es gibt keine spezielle EU-Norm oder deutsche
DIN-Norm, die explizit Windeln für Babys regelt – anders als z. B.
bei Spielzeug (EN 71) oder Kindersitzen (UN ECE Reg. 44/129).
Fragen oder Feedback? Schreib uns an podcast@stoffwindelverein.de
Mehr Infos: stoffwindelverein.de Instagram: @stoffwindelverein
Intro & Outro: eingesprochen von Hanna Bludau Musik:
„Optimistic Dreams“ von Vlad Krotov via Pixabay
Solo-Folge spricht Anna über ein Thema, das selten mit Windeln in
Verbindung gebracht wird – Transparenz. Was wissen Eltern
eigentlich darüber, was in einer Windel steckt? Welche gesetzlichen
Vorgaben gelten? Und warum kannst du bei Stoffwindeln ganz genau
nachlesen, was dein Kind am Po trägt – bei Einwegwindeln aber oft
nicht? Du erfährst: - Welche Kennzeichnungspflichten für
Stoffwindeln gelten - Warum Einwegwindeln keiner speziellen
Babyproduktverordnung unterliegen - Welche Stoffe freiwillig
angegeben werden – und welche nicht - Wie du informierte
Entscheidungen beim Wickeln treffen kannst - Und warum sich so
viele Eltern bei Spielzeug, Essen und Pflege Gedanken machen – aber
kaum bei Windeln Ein ehrlicher Blick auf versteckte Unterschiede –
für mehr Klarheit, Selbstbestimmung und Verantwortung beim Wickeln.
Einige Quellen zu dieser Folge:
https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/vorlaeufige-einschaetzung-zu-unerwuenschten-stoffen-in-windeln.pdf
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-04-26_texte_66-2021_blauer_engel_einwegwindeln_0.pdf
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Dieses Gesetz regelt allgemein,
dass Produkte sicher sein müssen und keine Gefahr für die
Gesundheit darstellen dürfen – unabhängig von der Zielgruppe, also
ob für Erwachsene, Kinder oder Babys. REACH-Verordnung (EG Nr.
1907/2006): Diese EU-Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung
und Zulassung von Chemikalien und betrifft auch Stoffe, die in
Konsumgütern wie Windeln verwendet werden könnten. CLP-Verordnung
(EG Nr. 1272/2008): Gilt für die Einstufung und Kennzeichnung von
Chemikalien, die ggf. in der Herstellung zum Einsatz kommen.
Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung kann teilweise Anwendung
finden, wenn es um Materialien mit Hautkontakt geht, auch wenn
Windeln keine klassischen Bedarfsgegenstände im Sinne dieser
Verordnung sind. Es gibt keine spezielle EU-Norm oder deutsche
DIN-Norm, die explizit Windeln für Babys regelt – anders als z. B.
bei Spielzeug (EN 71) oder Kindersitzen (UN ECE Reg. 44/129).
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„Optimistic Dreams“ von Vlad Krotov via Pixabay
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