Rechtswidrige Biberabschüsse im Oderbruch - Verantwortlicher Behördenleiter im Umweltministerium
Gravierender Verstoß gegen das Naturschutzrecht
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vor 8 Monaten
Ein aktuelles Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Tim Stähle
bestätigt, dass der Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde (UNB)
Märkisch-Oderland vom 26.08.2024 zur Tötung von 106
Bibern an der Oder gegen geltendes Naturschutzrecht
verstoßen hat. Insbesondere die fehlende ordnungsgemäße Prüfung
des FFH-Rechts sowie der Schutzgebietsverordnungen und die
unzureichende Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände führen
nach den rechtlichen Ausführungen zur Rechtswidrigkeit des
Verwaltungsakts. Die UNB handelte seinerzeit unter der Führung
des heutigen Staatssekretärs im Umweltministerium Brandenburg,
Gregor Beyer.
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