42. Die neue Ökodesign-Verordnung

42. Die neue Ökodesign-Verordnung

27 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten

In der aktuellen Folge unseres product.compliance.bites-Podcasts
sprechen Eric Wagner und Marc Ruttloff gemeinsam mit Tobias
Burchert über die neue Ökodesign-Verordnung (Ökodesign-VO). Als
Teil des European Green Deals soll sie dazu beitragen, die EU bis
2050 klimaneutral zu machen und den Übergang zu einem
Kreislaufwirtschaftsmodell zu beschleunigen.


Die Ökodesign-VO verpflichtet alle Wirtschaftsakteure – vom
Hersteller bis zum Händler –, ökologische Nachhaltigkeitsaspekte
bereits in die Konzeption von bestimmten Produkten einzubeziehen.
Darüber hinaus bringt sie neue Kennzeichnungspflichten mit sich.
Die Anforderungen der Ökodesign-VO betreffen unter anderem
Reparierbarkeit, Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit sowie
Energieverbrauch und Energieeffizienz von Produkten. Produkte,
die die jeweils geltenden Vorgaben nicht erfüllen, dürfen nicht
mehr in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Vor
diesem Hintergrund informieren unsere Experten zu Fragen wie:
Welche Produkte umfasst die neue Verordnung? Welche
Ökodesign-Anforderungen gelten für die jeweiligen Produktgruppen?
Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben und
welche Sanktionen und Haftungsrisiken drohen bei Nichteinhaltung?
Darüber hinaus beleuchten sie den „digitalen Produktpass“, der
ein umfangreiches neues Instrument zur Information von
Verbrauchern darstellt. Viel Spaß beim Zuhören!


Hören Sie hier auch unseren Podcast "product.compliance.bites –
Ökodesign-Richtlinie", auf den unsere Experten im Laufe der Folge
verweisen:
https://www.gleisslutz.com/de/aktuelles/know-how/productcompliancebites-oekodesign-richtlinie

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