Mutterschutz soll auch bei Fehlgeburten gelten

Mutterschutz soll auch bei Fehlgeburten gelten

9 Minuten

Beschreibung

vor 10 Monaten
Viele Paare - und vor allem die Frauen fallen psychisch in ein
tiefes Loch - nach einer Fehlgeburt. Bisher ist gesetzlich nicht
vorgesehen, dass Frauen dann einen Anspruch haben auf eine Auszeit,
um sich zu erholen. Sie müssen sich um eine Krankschreibung bemühen
- und ansonsten gleich wieder zur Arbeit. Im Bundestag soll heute
nun ein gestaffelter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt auf den Weg
gebracht werden. Dazu ein Beirtrag von Sophia Ruhstorfer.

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