Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren

vor 3 Jahren
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Beschreibung

vor 3 Jahren

Im gerichtlichen Mahnverfahren kommen die berüchtigten gelben
Briefe vom Mahngericht. Das Gericht prüft die Forderungen nicht.
Die Schuldnerin oder der Schuldner MUSS selbst prüfen, ob die
Forderung korrekt ist. Spätere Beschwerden sind in der Regel
nicht möglich. Nach einem Mahnbescheid kommt der
Vollstreckungsbescheid. Erst danach kann ein Gläubiger
vollstrecken.
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