AirBnB und Co.: Deswegen schaut das Finanzamt bei Kurzzeit-Vermietung ganz genau hin
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vor 11 Monaten
Viele Eigentümer wissen, dass Kosten im Zusammenhang mit einer
Wohnungsvermietung steuerlich absetzbar sind. Doch was passiert,
wenn die Vermietung nicht „klassisch“, sondern kurzfristig
erfolgt - etwa über Plattformen wie AirBnB, bei Ferienhäusern
oder bei möblierten Apartments? Die steuerlichen Spielregeln
ändern sich in diesen Fällen grundlegend. In der aktuellen Folge
des Podcasts „Die Steuerklärer“ sagen Petra Ackmann und Sascha
Mummenhoff vom Bund der Steuerzahler Hamburg e.V., worauf
Vermieter achten müssen.
Produziert von Wortlieferant
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