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44 Seiten BGH. Carl Nowak und Niko Härting sprechen über die
BGH-„Leitentscheidung“ zum Facebook-Scraping (BGH vom 18.11.2024,
VI ZR 10/24), die mittlerweile vollständig vorliegt. Eine
„Leitentscheidung“, die – bei Lichte betrachtet – keine
Leitentscheidung ist. Dennoch wird das Urteil des BGH die
Rechtsprechung der Zivilgerichte zu Art. 82 DSGVO prägen, unter
anderem zu folgenden Fragen: Kann jeder DSGVO-Verstoß einen
Schadensersatzanspruch begründen? Spoiler: Der BGH lässt dies
offen. Kann ein Verstoß gegen das Gebot der Datenminimierung oder
gegen Art. 25 DSGVO einen Schadensersatzanspruch begründen? Was
muss ein Kläger vortragen, um einen Schadensersatzanspruch wegen
„Kontrollverlusts“ geltend zu machen? Können neben einem
„Kontrollverlust“ auch „begründete Befürchtungen“ für einen
Schadensersatzanspruch ausreichen? Wann ist ein Antrag auf
Feststellung der Ersatzpflicht bei zukünftigen Schäden zulässig?
Wie bestimmt muss ein Unterlassungsanspruch sein? Wann gibt es ein
Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Anspruch? Wann ist ein
Auskunftsanspruch erfüllt (§ 362 BGB)? Warum Schadensersatz nur „in
einer Größenordnung von 100 EUR“? Nicht vom BGH beantwortet wird
die Frage, ob sich DSGVO-Schadensersatzansprüche für Klägeranwälte
in Zukunft noch lohnen. See you at the local Amtsgericht.
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„Follow the Rechtsstaat Folge 105“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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