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Beschreibung
vor 1 Jahr
Menschen, die suizidal sind, die sich selber gefährden (und andere)
können in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen
«fürsorgerisch» untergebracht werden. Das ist so im Zivilgesetzbuch
vorgesehen. Doch damit verstösst die Schweiz in vielerlei Hinsicht
gegen internationale Abkommen zum Schtz der Menschenrechte und
wurde mehrfach gerügt deswegen. Und einige psychiatrische Anstalten
wenden Methoden an, die von internationalen Gremien als Folter
bezeichnet werden. Davon sind vor allem Menschen betroffen, die
unter das Autismus-Spektrum fallen - für sie wird der Aufenthalt in
der Klinik oft zu einem Horrortrip.
können in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen
«fürsorgerisch» untergebracht werden. Das ist so im Zivilgesetzbuch
vorgesehen. Doch damit verstösst die Schweiz in vielerlei Hinsicht
gegen internationale Abkommen zum Schtz der Menschenrechte und
wurde mehrfach gerügt deswegen. Und einige psychiatrische Anstalten
wenden Methoden an, die von internationalen Gremien als Folter
bezeichnet werden. Davon sind vor allem Menschen betroffen, die
unter das Autismus-Spektrum fallen - für sie wird der Aufenthalt in
der Klinik oft zu einem Horrortrip.
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