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Was Finanzdienstleister beim Gesetz zur Barrierefreiheit jetzt beachten müssen.

Was Finanzdienstleister beim Gesetz zur Barrierefreiheit jetzt beachten müssen.

zeb Sound of Finance vor 1 Jahr
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28:07
In der heutigen Episode beschäftigen wir uns mit dem Thema
„Barrierefreiheit“. Damit meinen wir heute aber nicht z. B. Rampen
an Eingängen von Gebäuden oder Zugänge zu Clubs, sondern die
Barrierefreiheit von Webseiten. Denn ab Mitte 2025, also schon im
kommenden Jahr, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
in Kraft. Es soll die digitale Barrierefreiheit für alle Nutzer,
aber insbesondere für Menschen mit Behinderungen, verbessern.
Anbieter von mobilen Anwendungen und Webseiten werden verpflichtet,
ihre Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen
uneingeschränkt zugänglich sind. Da das BFSG auch
Finanzdienstleistungen betrifft, stellt es auch Banken vor die
Herausforderung der Umsetzung. Wie Finanzdienstleister diese
Herausforderung am besten meistern können, erklären mit Anna
Großalber und Paula Zemann gleich zwei Expertinnnen von applied bei
zeb, der Digitaltochter des zeb. Anna ist UX-Designerin und hat
sich auf das Thema der Barrierefreiheit in UX, in Software und in
IT spezialisiert. Paula ist Softwareentwicklerin im Frontend und
beschäftigt sich seit einem Jahr intensiv mit dem Thema
„Accessibility“ und der barrierefreie Umsetzung von Websites. Das
Gespräch wird moderiert von Jonas Schneider. Er ist Berater im zeb.
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„Was Finanzdienstleister beim Gesetz zur Barrierefreiheit jetzt beachten müssen.“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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