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Im neuen Podcast betrachten Niko Härting und Stefan Brink in
Querbeet (ab Minute 01:18) den Referentenentwurf des
Innenministeriums IM, der insbesondere das heimliche Betreten von
Wohnungen durchs BKA, die Zusammenführung von Datenbeständen und
deren automatisierte Analyse sowie die biometrische Rasterfahndung
im Internet erlauben will – kritische Beurteilung garantiert
(https://netzpolitik.org/2024/bka-gesetz-anwaltverein-sieht-verfassungsbeschwerde-garantiert/).
Sodann (ab Minute 15:47) erläutert Niko, der im Juni zum
Vielfaltsbeauftragten des DAV gewählt wurde, warum Vielfalt als
selbstverständlich sichtbar gemacht werden sollte
(https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2024-35-vielfaeltige-anwaltschaft).
Schließlich gilt ein kurzer Blick (ab Minute 20:19) dem
gescheiterten Versuch der FDP, den eigenen Spitzenkandidaten in den
RBB Kandidatencheck vor der LT-Wahl hineinzubringen – was das VG
Potsdam lehnt mit Beschluss vom 4.9.24 unter Berufung auf § 5
ParteienG ablehnte. Das Prinzip der „abgestuften Chancengleichheit“
von Parteien verdient eine kritische Würdigung. Und natürlich
schauen Stefan und Niko auf die gerade ernannte neue BfDI Louisa
Specht-Riemenschneider (ab Minute 28:15), die in ihrer ersten
Pressekonferenz ihre Schwerpunktthemen (KI, Gesundheit und Innere
Sicherheit) vorstellte und ihre „roten Linien“ deutlich machte. Im
Mittelpunkt steht dann (ab Minute 34:00) eine stattgebende
Entscheidung des BVerfG, das in das endlose Spiel um die Besetzung
der Stelle des OVG-Präsidenten NRW eingriff
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/08/rk20240807_2bvr041824.html).
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„Follow the Rechtsstaat Folge 94“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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