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  4. 82. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 356, K08
Redundanz und Varietät sind zwei sich gegenseitig steigernde
Bedingungen der Möglichkeit juristischer Argumentation.
Insbesondere durch sequenzierte Konditionalprogramme erhöht das
Rechtssystem seine Varietät. Gerechtigkeit bedeutet im Rechtssystem
konsistentes Entscheiden. Konsistenz wiederum wird in der
juristischen Argumentation durch Redundanz gewährleistet. Sie sorgt
dafür, dass jede einzelne Entscheidung im Verlauf des
Kommunikationsprozesses konsistent ist. Mangelnde Konsistenz kann
als Fehler bemängelt werden. Auf der Ebene der Beobachtung erster
Ordnung scheint es nur um dieses Erkennen von Fehlern zu gehen. Auf
der Ebene der Beobachtung zweiter Ordnung lässt sich jedoch
erkennen: Dieser Operationsmodus, die Art und Weise, wie die
rechtliche Kommunikation voran prozessiert, ist eine Bedingung der
Möglichkeit dafür, dass die Gesellschaft ihr Rechtssystem als
autonomes Kommunikationssystem anerkennt. Denn Redundanz schränkt
die Möglichkeiten funktional ein, mit denen an den Neuigkeitsgehalt
einer Information angeschlossen werden kann. Zugleich zwingt sie
dazu, ungleiche Fälle als ungleich zu markieren und die Varietät zu
steigern. Varietät heißt: Das System ist in der Lage, viele
verschiedenartige Fälle zu bearbeiten. Die Begriffe Information,
Redundanz und Varietät hängen wie folgt zusammen: Redundanz ist
diejenige Information, die man schon hat, um eine neue Information
zuordnen zu können. Varietät ist die Information, die einem dazu
noch fehlt. Sie muss erst ermittelt werden. Das heißt, von einem
vorliegenden Fall aus der Vergangenheit muss mithilfe von
Redundanzen auf den aktuellen Fall geschlossen werden. Ist er
ungleich, ist Varietät notwendig. Redundanzen haben
unterschiedliche Qualitäten. Manche Formen sind mit mehr Varietät
kompatibel als andere. Luhmann hebt sequenzierte
Konditionalprogrammen hervor: Durch Wenn-dann-Programme lassen sich
mehrere Bedingungen miteinander vernetzen. Wenn A und B und C
gegeben sind, dann… Diese Bedingungen müssen alle gleichzeitig
gegeben sein. Sie sind nicht hierarchisch, sondern heterarchisch
miteinander vernetzt. Je mehr Bedingungen eingezogen sind, desto
mehr Anschlussmöglichkeiten ergeben sich logisch daraus. Kurz:
Durch sequenzierte Konditionalprogramme steigert das System seine
Varietät. Beschreiben lässt sich ein solcher Operationstypus auch
mit anderen Begriffen. Man kann auch sagen: Das Rechtssystem legt
Falltypen fest und schließt von einem Typus auf einen anderen.
Oder: Es legt Rechtsinstitute fest und organisiert seine
Vorgehensweise über Prinzipien. In jedem Fall lässt sich erkennen:
In Form von Wenn-dann-Programmen legt das Recht
Bedingungszusammenhänge fest. Ein in einem Institut entwickeltes
Programm gilt dann aber nicht „automatisch“ für alle anderen
Institute oder Fälle. Was verschiedene Rechtsgebiete entwickeln,
ist nur lose miteinander gekoppelt („loose coupling“), nicht
strikt. Varietät und Redundanz steigern sich gegenseitig. Durch
mehr Redundanz lässt sich mehr Varietät herauskitzeln. Und mehr
Varietät steigert – wie nebenbei – die Anzahl zukünftiger
Redundanzen. Jede Variation eines Sachverhalts macht es
erforderlich, neue Regeln zu bilden, um die Abweichung zu managen.
Die neue Regel schafft dann wiederum neue Anschlussmöglichkeiten
für zukünftige Fälle und zukünftige Abweichungen. Man landet beim
Evolutionsbegriff: Evolution ist der Prozess aus Variation,
Selektion und Restabilisierung. In der Kommunikation heißt das:
Jede einmal akzeptierte Variation bietet neue
Anschlussmöglichkeiten für weitere Variationen. Die Evolution
verläuft zirkulär. Variationen ermutigen dazu, Variationen zu
wagen. Auf diese Weise kann das Recht auch auf veränderte
Erwartungen aus der Umwelt reagieren, z.B. im Klimaschutz.
Vollständiger Text auf Luhmaniac.de
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„82. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 356, K08“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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