Schweizerzeit: Den Gaststaaten stiehlt man keine Steuern

Schweizerzeit: Den Gaststaaten stiehlt man keine Steuern

In der Schweiz gibt es seit 2007 das Gaststaatgesetz. Es regelt den Umgang der Schweiz mit ausländischen Organisationen, die in der Schweiz ansässig sind. Es gewährt Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen. 48 Einrichtungen respektive...
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«Schweizerstunde» ist unser wöchentliches Magazin für eidgenössische Aktualität. Der Kontrafunk ist nicht nur in der Schweiz domiziliert, sondern kümmert sich intensiv um Fragen schweizerischer Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – und zwar aus...

Beschreibung

vor 1 Jahr
In der Schweiz gibt es seit 2007 das Gaststaatgesetz. Es regelt den
Umgang der Schweiz mit ausländischen Organisationen, die in der
Schweiz ansässig sind. Es gewährt Vorrechte, Immunitäten und
Erleichterungen. 48 Einrichtungen respektive Organisationen, auch
bekannt als NGOs, also Nichtregierungsorganisationen, profitieren
davon, darunter die WHO, die WTO, das WEF, die BIZ, die UN oder das
Cern. Diese genießen besondere Privilegien und Immunität auf
Schweizer Hoheitsgebiet. Sie sind von der Gerichtsbarkeit
ausgeschlossen und bezahlen keinen Rappen Steuern. Im
„Schweizerzeit“-Interview sagt Rechtsprofessor David Dürr: Diese
Regelungen stammen aus der Zeit, als man noch Fürstenhäuser
beherbergte. Den Fürsten stiehlt man keine Steuern, das erlaubt man
sich nur beim normalen Volk. Eine Ungerechtigkeit! Corinna Zigerli
hat mit ihm gesprochen.

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