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Niko Härting und Max Adamek sprechen mit einem Mann, den jeder
Jurist kennt: Prof. Dr. Christoph Degenhart. Als Autor des
Klassiker-Lehrbuchs zum Staatsrecht, emeritierter Professor an der
Universität Leipzig und früherer Richter am Verfassungsgerichtshof
Sachsen. Degenhart erläutert Entwicklungen, die für die
Meinungsfreiheit in Deutschland problematisch sind. Die Hälfte der
Deutschen denke, sie könne ihre Meinung nicht mehr frei vertreten,
und in der Staatsrechtslehre seien nur wenige engagierte Stimmen
für die Meinungsfreiheit zu vernehmen. Degenhart erläutert, wieso
ihm dies Sorge bereitet. Dabei erwähnt er unter anderem die
„Verengung der Meinungskorridore“, vielfältige Hassbekundungen und
eine fortschreitende Vergiftung des Diskussionsklimas. Besondere
Sorge bereiten Degenhart manche staatlichen Eingriffe in den
Meinungsmarkt – etwa durch staatlich finanzierte
Nichtregierungsorganisationen. Das Grundgesetz fordert eine
Meinungsbildung von unten nach oben. Degenhart erkennt aktuell
gegenteilige Tendenzen. Zusehends greife der Staat zu repressiven
Methoden wie in Gestalt des neuen § 188 StGB. Insbesondere beim
„Kampf gegen Rechts“ gehen nach Degenharts Einschätzung Maß und
Mitte verloren. Das jüngste Compact-Verbot empfindet Degenhart als
verfassungsrechtlich hochproblematischen Eingriff in die Presse-
und Meinungsfreiheit. Kritisch sieht er auch das Selbstverständnis
mancher Medien, die kritischen Journalismus vermissen lassen und
zum „Verlautbarungsjournalismus“ neigen. Zur Stärkung der Resilienz
des Grundgesetzes sind ist laut Degenhart ein Abbau der
„Kampfbegriffe“ zu fordern. Wer Klimaschutzmaßnahmen kritisiert,
ist deshalb noch kein „Klimaleugner“. Wer die EU-Kommission
kritisiert, ist deshalb noch kein „EU-Skeptiker“ oder gar ein
„rückwärtsgewandter Nationalist“. Statt weiterer Meldestellen für
„Hatespeech“ sei mehr Machtkritik notwendig.
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„Follow the Rechtsstaat Folge 88“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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