Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
Im neuen Podcast wandern Stefan Brink und Niko Härting zunächst (ab
Minute 00:46) ausführlich Querbeet: Niko setzte sich in der WELT
mit der neuen Zielgruppe des Bundesamtes für Verfassungsschutz
auseinander, nämlich jenen, welche die „Delegitimierung des
Staates“ betreiben – jedenfalls aus der sehr eigenen Sicht des
Verfassungsschutzes. Sodann (ab Minute 12:40) werfen beide einen
kurzen Blick auf die US Handelsbehörde FTC, welche TikTok die
Verletzung des Datenschutzes für Kinder vorhält und auf die US
Gesundheitsbehörde, sie verlangt jetzt Warnhinweise wegen der
Sucht- und Depressionsgefahr, die gerade für Jugendliche von der
Nutzung von Social Media ausgeht. Ab Minute 17:26 geht es dann mal
wieder um den EuGH (C‑479/22 P vom 7.3.2024): Das Europäische Amt
für Betrugsbekämpfung (im Folgenden: OLAF) hatte in ihrer
Pressemitteilung Nr. 13/2020 vom 5. Mai 2020 mit der Überschrift
„OLAF-Untersuchung deckt Forschungsfinanzierungsbetrug in
Griechenland auf“ über angebliche Erfolge bei der Bekämpfung eines
komplexen Betrugs vermeldet, an dem eine griechische
Wissenschaftlerin und ihr Netzwerk internationaler Forscher
beteiligt gewesen seien. Die Forscherin klagt auf immateriellen
Schadensersatz, weil sie durch die identifizierende PM
vorverurteilt worden sei – und der EuGH belehrt das Europäische
Gericht 1. Instanz, dass gemäß Erwägungsgrund 26 der DS-GVO bei der
Frage der Identifizierbarkeit nicht nur die PM heranzuziehen ist.
Stefan und Niko sezieren danach (ab Minute 25:40) ausführlich eine
Entscheidung des Finanzgerichts Berlin Brandenburg (16. Senat) vom
20.3.2024, welche die Reichweite des Auskunftsanspruchs aus Art. 15
DS-GVO bemisst. In der Sache streiten die Beteiligten um
Akteneinsicht in Bewertungsakten und -Daten zu einem
Immobilien-Objekt im Rahmen der Einkommensbesteuerung (insbesondere
Absetzung für Abnutzung). Es gab Streit bezüglich der richtigen
Bewertung des Grundstücks, sodass der Kläger Einspruch gegen den
Feststellungsbescheid einlegte und Akteneinsicht in alle
entscheidungsrelevanten Akten beantragte. Daraufhin übersandte
Finanzamt einen anonymisierten und teilweise geschwärzten Auszug
aus dem Prüfungsbericht, der Kläger beruft sich wegen der
vollständigen Akteneinsicht auf Art. 15 DS-GVO. Das FG hält zwar
die DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung für anwendbar, beschränkt
jedoch den Umfang des Auskunftsanspruchs erheblich und gesteht
letztlich nur einen Anspruch auf pflichtgemäße
Ermessensentscheidung über den Akteneinsichtsantrag durch das
Finanzamt zu – durchaus kritikwürdig.
Episode melden

„Follow the Rechtsstaat Folge 85“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz