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Niko Härting und Max Adamek sprechen mit Prof. Ulrich Kelber, dem
scheidenden Bundesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit (BfDI). Kelber lobt die Juristen, die sich an
das sehr technische Gebiet des Datenschutzes heranwagen. Dies
unterscheide die Juristinnen und Juristen von Informatikern, die im
Datenschutz „wie ein Fisch im Wasser schwimmen“. Kelber betont die
besonders schnelle Entwicklung des Datenschutzrechts während der
fünf Jahre seiner Amtszeit. Er moniert, dass die Digitalisierung
von Verwaltungsprozessen viel zu langsam vorangeht, wofür er unter
anderem fehlenden politischen Entscheidungswillen verantwortlich
macht und die eine Scheu von Behörden vor neuen Technologien.
Gefragt nach Bereichen, in denen die Digitalisierung stockt, nennt
Kelber eine Vielzahl an öffentlichen und privaten Stellen. Eine Art
„Digitalisierungsagentur“ hält er für genauso sinnvoll wie
Vorschriften, die interne Abläufe digitalisieren. Spannendes
berichtet Kelber von seiner Kontrollzuständigkeit gegenüber
Bundesbehörden. Nicht nur mit der Bundespresseamt hat er sich
angelegt, sondern auch mit dem Bundesinnenministerium (BMI) und
jüngst mit dem Bundesnachrichtendienst (BND). Die Befugnisse des
BfDI gegenüber den Nachrichtendiensten sind kaum bekannt – der BfDI
ist insoweit eine „unterschätzte Aufsichtsbehörde“. Trotz des
gelegentlich streitbaren Auftretens stellt Kelber klar, dass es
Hauptaufgabe des BfDI ist, für Datenverarbeitung verantwortliche
Stellen zu beraten. Anders als seine Nachfolgerin kam Kelber als
Politiker ins Amt. Seine politische Erfahrung und seine Erfahrung
mit Führungsaufgaben – zuletzt als Parlamentarischer Staatssekretär
im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) kam
Kelber nach eigener Einschätzung bei der Führung des Amts des BfDI
zugute. Die beste Zuständigkeit für die Durchführung des AI Acts
sieht Kelber ganz deutlich bei den Datenschutzbehörden.
Anderenfalls entstünde ein zu vermeidender Flickenteppich bei der
KI-Aufsicht. Kelber wartet – wie wir alle – auf das im
Koalitionsvertrag der „Ampel“ versprochene Transparenzgesetz Der
Bund brauche dringend ein „Update“ des
Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die Gebühren müssen
hinterfragt werden, es brauche weniger Versagungsgründe, eine
anonyme Antragstellung und eine Pflicht zur „proaktiven
Veröffentlichung“ in Transparenzportalen.
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„Follow the Rechtsstaat Folge 83“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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