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In der neuen Podcast-Folge wandern Niko Härting und Stefan Brink
(ab Minute 00:55) zunächst Querbeet: Wie schon in Folge FTR 71
erörtert rückt das BVerfG Unterlagen zu Fachgesprächen mit dem EGMR
– witzigerweise ging es auch um Informationsfreiheit - nicht heraus
und wurde am 21.5. von FragDenStaat beim VG Karlsruhe verklagt.
Klage reichte auch der BfDI ein (ab Minute 08:00), er geht gegen
den BND vors BVerwG, da ihm aufsichtliche Akteneinsicht verweigert
wurde. Eine effektive Kontrolle sei alleine mit dem
Beanstandungsrecht nicht möglich, der BfDI verlangt ein eigenes
Anordnungsrecht nach Vorbild der DSGVO. Dass Nachrichtendienste
Trackingdaten von Datenhändlern kaufen, stellt nach Untersuchung
durch die Stiftung Neue Verantwortung ein erhebliches
rechtsstaatliches Problem dar (ab Minute 14.24), da auf diese Weise
Kontrollmöglichkeiten wie Genehmigungsvorbehalte und gerichtliche
Überprüfungen leerlaufen. Die Opinion zu „Pay or OK“ des
Europäischen Datenschutzausschusses EDSA (vom April 2024, schon mit
Jeff Jarvis in FTR 76 besprochen, ab Minute 25:04) verdient
nochmals eine gemeinsame Analyse, insbesondere die Auffassung des
EDSA, personenbezogene Daten seien kein handelbares Wirtschaftsgut,
verdient gerichtliche Überprüfung. Stefan hat sich zu diesem
Missgeschick bereits in der FAZ und hier
(https://wida.digital/assets/images/FAZ_Meta_DS.pdf) geäußert –
staatliche Behörden können wirklich sehr glaubensfest sein …
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„Follow the Rechtsstaat Folge 80“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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