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Betreuungsrecht verstehen - Ein Podcast der Betreuungsvereine in RLP
Beschreibung
vor 4 Monaten
In dieser Podcastfolge geht es um das Ehegattennotvertretungsrecht
im Betreuungsrecht. Es wird erklärt, dass das
Ehegattennotvertretungsrecht eingeführt wurde, um in Notfällen
Entscheidungen treffen zu können, wenn keine Vollmacht oder
Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Das Recht gilt nur für Ehepartner
oder eingetragene Lebenspartner und bezieht sich auf
gesundheitliche Fragen und Heilbehandlungen. Es wird betont, dass
eine Vollmacht oder Vorsorgevollmacht vorzuziehen ist. Das
Ehegattennotvertretungsrecht hat eine zeitliche Begrenzung und es
gibt bestimmte Genehmigungspflichten für bestimmte Maßnahmen. Es
wird empfohlen, sich bei einem Betreuungsverein beraten zu lassen.
---------------------------------------------------------- Wenn Sie
Fragen, dann E-Mail an podcast@lsjv.rlp.de Weitere Informationen
finden Sie unter https://lsjv.rlp.de/
im Betreuungsrecht. Es wird erklärt, dass das
Ehegattennotvertretungsrecht eingeführt wurde, um in Notfällen
Entscheidungen treffen zu können, wenn keine Vollmacht oder
Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Das Recht gilt nur für Ehepartner
oder eingetragene Lebenspartner und bezieht sich auf
gesundheitliche Fragen und Heilbehandlungen. Es wird betont, dass
eine Vollmacht oder Vorsorgevollmacht vorzuziehen ist. Das
Ehegattennotvertretungsrecht hat eine zeitliche Begrenzung und es
gibt bestimmte Genehmigungspflichten für bestimmte Maßnahmen. Es
wird empfohlen, sich bei einem Betreuungsverein beraten zu lassen.
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Fragen, dann E-Mail an podcast@lsjv.rlp.de Weitere Informationen
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