Ep. 164 - Die Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall

Ep. 164 - Die Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall

7 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Ist in einem Nachlass Vermögen in Form von Immobilien vorhanden,
besteht die Verpflichtung des Erben, das Grundbuch berichtigen zu
lassen. Damit korrespondiert die Möglichkeit, dies innerhalb der
ersten zwei Jahre nach Eintritt des Todes kostenfrei zu tun. Doch
nicht immer ist es sinnvoll, die Grundbuchberichtigung auch
tatsächlich sofort vornehmen lassen. Wann es besser sein könnte
zu warten und dass der Erbe bei Vorliegen eines triftigen Grundes
nicht zur Berichtigung gezwungen werden kann, lehrt uns das OLG
Düsseldorf mit seinem Beschluss vom 5.3.2021 zum gerichtlichen
Az.: 3 Wx 192/20.


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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über
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