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  4. Behinderte Menschen in Triage-Situationen wirksam vor Diskriminierung schützen
Am 28. Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht seinen
Beschluss zu einer Beschwerde, die neun Beschwerdeführer*innen
mit Behinderung, im Sommer 2020 eingereicht haben, verkündet. Die
Beschwerdeführer*innen hatten zurecht gerügt, dass behinderte
Menschen in Situationen auf Intensivstationen, bei denen nur noch
knappe intensivmedizinische Ressourcen wie Beatmungsplätze und
Intensivbetten vorhanden sind, bei der Entscheidung, wer diese
Ressourcen erhalten darf, massiv benachteiligt werden. Das
Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerdeführer*innen in seinem
Entscheid Recht gegeben und die Bundesregierung aufgefordert,
zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die Diskriminierungen von
behinderten Menschen bei der Zuteilung knapper
intensivmedizinischer Mittel gezielt entgegenwirken und
verhindern. Der Beschluss ist ein sehr wichtiger Schritt in eine
positive Richtung, damit behinderte Menschen eine faire und
gleichberechtigte Chance auf intensivmedizinische Versorgung
bekommen, selbst in Fällen, bei denen entschieden werden muss,
wer diese Ressourcen erhalten wird.

Hans-Günter Heiden vom Netzwerk Artikel 3 (NW3), hat sich
besonders stark in die Diskussion zur Triage mit eingebracht und
durch die Erarbeitung von Stellungnahmen, Infomaterialien und
digitalen Diskussionsplattformen, die Gesellschaft für das Thema
sensibilisiert und einen konstruktiven Austausch befördert. Im
Interview berichtet Günter Heiden von seinen Aktivitäten, gibt
eine Einschätzung zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts und
erläutert, was er sich vom Gesetzgebungsprozess der
Bundesregierung erhofft.
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„Behinderte Menschen in Triage-Situationen wirksam vor Diskriminierung schützen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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