Internet-Star Bendrit Bajra muss vor Gericht

Internet-Star Bendrit Bajra muss vor Gericht

Bendrit Bajra muss vor Gericht. Er soll in seinen Videos gegen das Gesetz verstossen haben.   (mtp) Mit Comedy Videos, vor allem mit Vergleich zwischen Schweizer und Ausländer in alltäglichen Situationen, wurde der 27-jährige albanisch-schweizerisch
2 Minuten
Podcast
Podcaster

Beschreibung

vor 2 Jahren

Bendrit Bajra muss vor Gericht. Er soll in seinen Videos gegen
das Gesetz verstossen haben.


 


(mtp) Mit Comedy Videos, vor allem mit Vergleich zwischen
Schweizer und Ausländer in alltäglichen Situationen, wurde der
27-jährige albanisch-schweizerische Bendrit Barja im Internet
schweizweit bekannt. Es folgten mehrere Medienauftritte und er
bekam sogar eine Hauptrolle in der Schweizer Filmproduktion
„Flitzer“. Zu all seinen Themen gehörte auch das Autofahren.
Genau das brockt dem Auto-Fan jetzt Ärger ein.


Es werden ihm verschiedene Vorfälle vorgeworfen. Im April 2016
soll Bajra als Beifahrer in einem VW-Golf das Steuer übernommen
haben, während dem der eigentliche Fahrer auf die Rückbank
kletterte. Das ganze hat er natürlich gefilmt und dazu gesagt:
„So liebi Lüt, mir händ eifach kän Fahrer meh …“


Ebenfalls im April 2016 soll er einem Kollegen hinterhergefahren
sein, um ihn zu filmen, währendem sein Kollege beim Fahren
mehrmals aufsteht, seinen Kopf durchs Dachfenster steckt und
Bendrit Bajra dazu kommentiert: „Mir händ da en Albaner… dä Shipi
macht so illegali Sache, und zwar goht er eifach us em Auto use“
die Aktion wurde vom Beifahrer gefilmt.


Die Staatsanwaltschaft stuft diese Aktionen als gefährlich ein,
da er in diesem Moment einen Unfall machen und sich dabei mehrere
Personen hätten verletzen können.


Weiter soll Bajra im Jahre 2020 aus dem Ausland einen in der
Schweiz illegalen Laserpointer bestellt haben. Dieser wurde aber
am Zoll abgefangen. Und 2021 schliesslich soll er eine
Aufforderung, bei einem Vorstellungsgespräch zu einem Einsatz als
Zivildienstleistender zu erscheinen, ignoriert haben, obwohl er
dazu verpflichtet war.


Welche Strafe er dann kriegt, wird erst an der Verhandlung
bekannt. Das Strassenverkehrsgesetz sieht für das
schwerwiegendste angeklagte Delikt, den Vorfall bei dem Fahren
als Beifahrer ein Strafmass von ein bis vier Jahren
Freiheitsstrafe vor. Er muss sich Ende März vor dem
Bezirksgericht Dietikon ZH verantworten.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15