Urteil 2 - Internationale Expansion & die vorvertragliche Aufklärung (Recht 5)

Urteil 2 - Internationale Expansion & die vorvertragliche Aufklärung (Recht 5)

Gilt eigentlich deutsches Recht bei einem ausländischen Franchisenehmer?
15 Minuten
Podcast
Podcaster
Steffen Kessler sammelt Impulse für Zentralen aus der Franchise-Wirtschaft
Kein Benutzerfoto
Lohmar

Beschreibung

vor 1 Jahr
Ein deutscher Franchisegeber hat wirksam seine Eintrittsgebühr
geltend gemacht. Der französische Franchisenehmer bemängelte die
vorvertragliche Aufklärung. Demnach ist es ok, wenn ein
Franchisegeber in den Vertrag schreibt, dass Deutsches Recht gilt.
Ausnahme: Es gäbe ein darüberstehendes Europäisches Recht. War dies
einmal geklärt, musste nun geklärt werden, ob der Franchisenehmer
wegen einer aus seiner Sicht mangelnden vorvertraglichen Aufklärung
die geforderte Eintrittsgebühr zurückhalten durfte.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: