So viel müssen Vermieter an CO2 Kosten zahlen - Mieter sparen nicht

So viel müssen Vermieter an CO2 Kosten zahlen - Mieter sparen nicht

11 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten

So viel müssen Vermieter an CO2 Kosten zahlen


Ab dem Beginn des Jahres 2023 müssen Vermieter die CO2-Abgabe für
das Heizen mit Erdgas und Öl mit ihren Mietern teilen. Je
ineffizienter ein Gebäude in Bezug auf Energie ist, desto höher
fallen die Kosten aus. Die Bundesregierung hat nun einen
kostenlosen Online-Rechner zur Berechnung dieser Kosten zur
Verfügung gestellt.


Ab dem 1. Januar 2023 ist ein Gesetz in Kraft,
das die Aufteilung der CO2-Abgabe-Kosten zwischen Vermietern und
Mietern gemäß einem Stufenmodell regelt. Die Bundesregierung hat
ein kostenloses Online-Tool zur Berechnung der anfallenden Kosten
bereitgestellt, wie der Landesverband Haus & Grund Rheinland
Westfalen mitteilt.


Präsident Konrad Adenauer erklärt: "Mieter tragen zwischen fünf
und 100 Prozent der CO2-Bepreisung für die Wohnung, während die
Vermieter den Rest übernehmen, gestaffelt über zehn Stufen
abhängig von den Emissionen des Gebäudes." Dabei gibt es zwei
verschiedene Szenarien:


Mietwohnungen mit Zentralheizung: "Bei vermieteten Wohnungen in
Gebäuden mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom
Brennstofflieferanten, die Informationen über die Höhe der durch
den Brennstoff verursachten CO2-Emissionen liefert", erklärt der
Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. "Der
Vermieter ermittelt dann die Kostenverteilung zwischen sich und
den Mietern und berücksichtigt dies in der Heizkostenabrechnung."


Mietwohnungen mit Etagenheizung oder vermietete
Einfamilienhäuser: Bei vermieteten Wohnungen mit Etagenheizung
oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter selbst
die Rechnung für den Brennstoff. "Sie müssen dann den
CO2-Kostenanteil des Vermieters berechnen und diesem innerhalb
von zwölf Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine
Rechnung darüber senden". "Vermieter haben dann zwölf Monate
Zeit, um den Mietern den Anteil zu erstatten. Eine Verrechnung im
Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist möglich."


Der neue Online-Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) fragt den Brennstoffverbrauch, den CO2-Preis
und den Emissionsfaktor ab, die auf der Brennstoffrechnung
angegeben sein müssen. Das Tool berücksichtigt auch Sonderfälle
wie beispielsweise Gasherde ohne eigenen Zähler oder den
energetischen Zustand, der aufgrund des Denkmalschutzes nicht
verbessert werden kann.


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