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  4. 41. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 191 K04
Funktionssysteme wie Recht, Politik oder Wirtschaft operieren mit
zweistelligen Codes, die kompromisslos sind und darum unversöhnlich
wirken: Es gibt nur Recht oder Unrecht, Regierungsmacht oder
Machtlosigkeit der Opposition, zahlen oder nicht zahlen – kein
Dazwischen. Anders ist es auf der Programmebene. Erst durch
Programme können Systeme ihr Verhältnis zur Gesellschaft gestalten
und soziale Probleme ggf. abfedern. Programme interpretieren den
Code. Durch Wenn-dann-Bedingungen (Konditionen) legen sie fest, wie
in welchem Fall zu entscheiden ist. Die Binarität des Codes zwingt
dazu, die Möglichkeit, sich für die andere Seite zu entscheiden,
stets mit zu durchdenken. Kurz, durch Programme reintegrieren sich
Systeme in die Gesellschaft. Der Code alleine ist leer. Erst durch
Programme wird er mit Sinn gefüllt. In der vormodernen europäischen
Gesellschaft erfüllte das Naturrecht eine solche
Ausgleichsfunktion. (Vormoderne verstehen wir hier als den Zeitraum
etwa vom 16. bis zum 19. Jh., in dem die stratifizierte, in Adel
und Volk geschichtete Gesellschaft ihren Übergang zur funktional
differenzierten Gesellschaft vollzog. Gekennzeichnet ist diese
Epoche durch Säkularisierung und eine Aufklärung, die das religiöse
Welterklärungsmodell in Frage stellt und eigenes Denken fordert.
Beispielhaft hierfür: René Descartes, „Ich denke, also bin ich“.)
Zunächst wurde die Natur als Gottes perfekte Schöpfung normativ
vorausgesetzt. Rechtlich leitete man daraus ab, dass Schichtung die
natürliche Form des Zusammenlebens von Menschen wäre. Der
privilegierte Stand des Adels und das Eigentum wurden zwar als
menschgemachtes (positives) Recht geführt – darüber stand jedoch
hierarchisch das gottgewollte Naturrecht, auf das man sich berufen
konnte. Vollständiger Text auf unserer Website https://luhmaniac.de
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„41. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 191 K04“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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