Beschreibung
vor 6 Jahren
Diese Woche widmen wir uns gemeinsam mit unserem Kollegen Dr.
Christian Kahlenberg dem jüngst veröffentlichten Anschlussurteil
des BFH in der Rs. X-GmbH (I R 11/19). Der BFH hatte sich mit der
Frage zu beschäftigen, ob die sog. Stand-Still-Klausel (Art. 64
Abs. 1 AEUV) im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung Wirkung
entfaltet. Dies ist deswegen relevant, da bisher in
Drittstaatenfällen kein sog. Gegenbeweis vorgesehen ist, der es dem
Steuerpflichtigen ermöglicht sich durch die Darlegung tatsächlicher
wirtschaftlicher Gründe von der Hinzurechnungsbesteuerung zu
exkulpieren. Folge direkt herunterladen
Christian Kahlenberg dem jüngst veröffentlichten Anschlussurteil
des BFH in der Rs. X-GmbH (I R 11/19). Der BFH hatte sich mit der
Frage zu beschäftigen, ob die sog. Stand-Still-Klausel (Art. 64
Abs. 1 AEUV) im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung Wirkung
entfaltet. Dies ist deswegen relevant, da bisher in
Drittstaatenfällen kein sog. Gegenbeweis vorgesehen ist, der es dem
Steuerpflichtigen ermöglicht sich durch die Darlegung tatsächlicher
wirtschaftlicher Gründe von der Hinzurechnungsbesteuerung zu
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