Beschreibung
vor 4 Jahren
In diesem Taxpod diskutieren Jens Schönfeld und Goetz
Kempelmann mit Jochen Kotzenberg über das neue BMF
Schreiben v. 20.11.2019 zu § 6 Abs. 3 EStG. Das BMF Schreiben
findet sich hier. Darin greift die Finanzverwaltung
insbesondere die bereits seit längerem veröffentlichte
Rechtsprechung des BFH auf, die insbesondere die Ausgliederung und
den Zurückbehalt von wesentlichen Betriebsgrundlagen vor
unentgeltlichen Betriebsübertragungen adressiert. Auch weitere
Fragen rund um § 6 Abs. 3 EStG werden erstmalig ausgeführt
(Übertragung auf Stiftungen, Übertragungen unter
Nießbrauchsvorbehalt, überquotale und unterquotale Übertragung von
Sonderbetriebsvermögen). Überraschenderweise kommt es auch zum Ende
der Gesamtplanprüfung bei Übertragungen im Dreieck gem. § 6 Abs. 5
EStG (GesV zu SBV zu GesV anstelle der unzulässigen
Direktübertragung GesV zu GesV einer Schwestergesellschaft).
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Kempelmann mit Jochen Kotzenberg über das neue BMF
Schreiben v. 20.11.2019 zu § 6 Abs. 3 EStG. Das BMF Schreiben
findet sich hier. Darin greift die Finanzverwaltung
insbesondere die bereits seit längerem veröffentlichte
Rechtsprechung des BFH auf, die insbesondere die Ausgliederung und
den Zurückbehalt von wesentlichen Betriebsgrundlagen vor
unentgeltlichen Betriebsübertragungen adressiert. Auch weitere
Fragen rund um § 6 Abs. 3 EStG werden erstmalig ausgeführt
(Übertragung auf Stiftungen, Übertragungen unter
Nießbrauchsvorbehalt, überquotale und unterquotale Übertragung von
Sonderbetriebsvermögen). Überraschenderweise kommt es auch zum Ende
der Gesamtplanprüfung bei Übertragungen im Dreieck gem. § 6 Abs. 5
EStG (GesV zu SBV zu GesV anstelle der unzulässigen
Direktübertragung GesV zu GesV einer Schwestergesellschaft).
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