EIN falscher Klick bei der Steuerklärung? Neues Urteil!

EIN falscher Klick bei der Steuerklärung? Neues Urteil!

10 Minuten
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Aktuelle Top News rund um Ihr Geld, die Steuer und das Finanzamt
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Frankfurt am Main

Beschreibung

vor 1 Jahr

Was passiert dann? Geht das zu korrigieren? Oder gilt: Vertippen
geht, Verklicken aber nicht? Dazu gibt's ein neues Urteil. Was
drinsteht verrate ich heute. Sei dein eigener Anwalt! Hol dir
dein Rechtsdokument zum Umgang mit dem Finanzamt
https://pepperpapers.de Den Podcast gibt's auch als Video auf
www.taxpro.tv Die Kapitelmarker:


00:00 Intro


01:20 Der Gerichtsprozess


03:39 Das sagt das Finanzamt


04:11 Das Urteil


06:53 Verklickt = Vertippt?


07:15 Ist das noch zeitgemäß?


09:02 Oder Vertippt = Verklickt?


09:34 Ist das rechtskräftig?


________________________________________


Die Quellen zum Podcast:


Der Paragraf 173a Abgabenordnung:


https://www.gesetze-im-internet.de/ao1977/_173a.html


Das Urteil in erster Instanz: Finanzgericht Niedersachsen,
Aktenzeichen 9 K 203/21


https://finanzgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/newsletter-13-2022-vom-23-november-2022-216351.html

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