Formelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten
42 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
In diesem Video werden mit zahlreichen Beispielen die
Zuständigkeit, das Verfahren und die Form im VwVfG behandelt.
Besprochen werden z.B. die Anhörung und die Entbehrlichkeit
dieser nach § 28 VwVfG, weitere Verfahrensvorschriften in den 9
ff. VwVfG und wie die Anhörung und das Vorverfahren
zueinanderstehen.
Quellen:
Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage Nr. 261 (Anfechtungsklage =
Nachholung des Widerspruchs)
Timestamps: 0:00 Intro 0:05 Überblick 2:06
Zuständigkeit 5:03 Beispiel 1 10:15 Beispiel 2 12:20 Beispiel 3
17:43 Verfahren 20:30 Anhörung § 28 VwVfG 25:00 Beteiligte i.S.d.
§ 11, § 13 VwVfG 28:13 Entbehrlichkeit der Anhörung (§ 28 II
VwVfG) 29:23 Verhältnis Anhörung und Vorverfahren (Heilung?)
33:44 Form 38:19 VwVfG vs. (Landes) VwVfG 38:38 Prüfstandort
41:48 Kontrollfragen
Kontrollfragen:
1) Was wird in der formellen Rechtmäßigkeit geprüft?
2) Wo ist die formelle Rechtmäßigkeit zu prüfen?
3) Welche 3 Punkte sind in der Zuständigkeit zu prüfen?
4) Woraus ergibt sich die sachliche Zuständigkeit?
5) Was ist die Grundnorm für die örtliche Zuständigkeit?
6) Was ist im Verfahren zu prüfen?
7) Wie ist die Prüfreihenfolge bei der Anhörung?
8) Ist ein Verwaltungsakt grundsätzlich schriftlich bekannt zu
geben?
9) Führt ein Form oder Verfahrensfehler zur Nichtigkeit des VA?
10) An welche Vorschriften ist zu denken, wenn ein Form- oder
Verfahrensfehler vorliegt?
11) Wo ist geregelt was alles geheilt werden kann?
12) Wie lange kann die Heilung erfolgen? Wo ist das geregelt?
13) Ist eine Unbeachtlichkeit des Form-/Verfahrensfehlers bei
Ermessensentscheidungen möglich?
14) Wann ist das VwVfG einschlägig und wann das (Landes) VwVfG?
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